CSRD für KMU: Der vollständige Leitfaden 2026

15. April 202612 Min. LesedauerVerfasst von Dr. Stefan Bauer

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist das größte Reformpaket im europäischen Nachhaltigkeitsrecht seit Jahren. Für große Konzerne gilt sie bereits. Doch was kommt auf kleine und mittlere Unternehmen zu, und wann? Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen, zeigt den konkreten Zeitplan und erklärt, welche Vorbereitungen Sie jetzt treffen sollten, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.

CSRD für KMU: Der vollständige Leitfaden 2026

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (EU 2022/2464) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und weitet den Anwendungsbereich erheblich aus: Während die NFRD nur rund 11.000 Unternehmen in der EU betraf, werden unter der CSRD schrittweise bis zu 50.000 Unternehmen berichtspflichtig.

Die Berichte müssen nach einheitlichen europäischen Standards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erstellt, digital ausgezeichnet und von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Prüferin prüfend begleitet werden. Das Ziel: Vergleichbarkeit, Transparenz und eine belastbare Datenbasis für Investoren, Banken, Kunden und die Öffentlichkeit.

Für KMU ist die CSRD besonders relevant, weil sie als Zulieferer und Partner großer Unternehmen bereits heute mit Datenanfragen konfrontiert werden, auch wenn die eigene gesetzliche Berichtspflicht noch nicht greift. Wer sich jetzt vorbereitet, vermeidet Engpässe und kann ESG-Daten als Wettbewerbsvorteil nutzen.

Schwellenwerte: Wer ist betroffen?

Die CSRD staffelt die Berichtspflicht nach Unternehmensgröße. Ein Unternehmen gilt als 'groß' im Sinne der Richtlinie, wenn es zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: mehr als 250 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro oder ein Nettoumsatz über 50 Millionen Euro. Diese Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig (erster Bericht 2026).

Für börsennotierte KMU, also kleine und mittlere Unternehmen, deren Wertpapiere an einem EU-geregelten Markt gehandelt werden, greift eine eigene Kategorie. Sie werden ab dem Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig, können aber bis 2028 einen Aufschub beantragen (Opt-out). Für diese Gruppe werden vereinfachte ESRS entwickelt (LSME-Standards).

Nicht börsennotierte KMU sind grundsätzlich von der direkten Berichtspflicht ausgenommen. Dennoch sind sie indirekt betroffen: Große Unternehmen müssen Scope-3-Daten berichten und fordern diese von ihren Lieferanten ein. Banken und Investoren fragen ESG-Daten für ihre eigene Berichterstattung ab. Wer als KMU also in Lieferketten großer Konzerne eingebunden ist, wird früher oder später mit standardisierten Datenanfragen rechnen müssen.

Zeitplan & Inkrafttreten

Der Zeitplan der CSRD ist gestaffelt und wurde im Zuge des EU-Omnibus-Pakets 2025 teilweise angepasst. Der aktuelle Stand:

Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (bisher NFRD-pflichtig) berichten ab dem Geschäftsjahr 2024 nach CSRD-Standards. Alle anderen großen Unternehmen (250+ MA, ≥25 Mio. Bilanzsumme oder ≥50 Mio. Umsatz) folgen ab dem Geschäftsjahr 2025, Erstbericht 2026. Börsennotierte KMU sind ab 2026 berichtspflichtig, mit möglichem Aufschub bis 2028.

Das EU-Omnibus-Paket vom Februar 2025 hat jedoch erhebliche Änderungen vorgeschlagen: Die Kommission möchte den Schwellenwert für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeitende anheben, was die Zahl betroffener Unternehmen stark reduzieren würde. Dieser Vorschlag befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Unternehmen sollten die Entwicklung eng verfolgen, sich aber gleichzeitig nicht von vorausschauenden Vorbereitungen abbringen lassen, ESG-Daten werden ohnehin von Banken, Investoren und Kunden nachgefragt.

Für österreichische Unternehmen ist zusätzlich relevant, dass das NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) als nationales Umsetzungsgesetz angepasst wird.

Double Materiality verstehen

Das Herzstück der CSRD-Berichterstattung ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA). Sie unterscheidet zwei Perspektiven, die beide systematisch untersucht werden müssen.

Die erste Perspektive ist die 'Inside-Out'-Perspektive oder Impact Materiality: Welche Auswirkungen hat das eigene Unternehmen auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft , sowohl positive als auch negative, direkte wie indirekte? Beispiele: CO2-Emissionen, Arbeitsbedingungen in der Lieferkette, Wasserverbrauch.

Die zweite Perspektive ist die 'Outside-In'-Perspektive oder Financial Materiality: Welche Nachhaltigkeitsthemen können das Unternehmen finanziell beeinflussen, als Risiken oder als Chancen? Beispiele: regulatorische Risiken durch den CO2-Preis, Reputationsrisiken, neue Marktchancen durch grüne Produkte.

Nur Themen, die nach mindestens einer dieser beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft werden, müssen im Nachhaltigkeitsbericht detailliert behandelt werden. Die DMA ist damit gleichzeitig Analyseinstrument und Steuerungswerkzeug. Für KMU empfiehlt sich ein strukturierter Workshop-Prozess mit internen und externen Stakeholdern, um die Wesentlichkeitsmatrix methodisch sauber zu entwickeln und zu dokumentieren.

ESRS: Die Berichtsstandards

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, was, wie und in welchem Detail berichtet werden muss. Sie wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und von der EU-Kommission als delegierter Rechtsakt verabschiedet.

Die ESRS gliedern sich in zwei übergreifende Standards (ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, ESRS 2 Allgemeine Angaben) sowie thematische Standards: Umwelt (E1 Klimawandel, E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser, E4 Biodiversität, E5 Ressourcennutzung), Soziales (S1 eigene Belegschaft, S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S3 betroffene Gemeinschaften, S4 Verbraucher) und Governance (G1 Unternehmensführung).

Nicht alle Standards sind für jedes Unternehmen verpflichtend, die DMA entscheidet, welche Themen wesentlich sind. ESRS 1 und ESRS 2 sowie bestimmte Mindestvorgaben sind jedoch für alle berichtspflichtigen Unternehmen verbindlich. Für börsennotierte KMU werden vereinfachte LSME-Standards entwickelt, die deutlich schlankere Berichtspflichten vorsehen.

Förderungen & Unterstützung

Österreichische KMU müssen die CSRD-Vorbereitung nicht allein stemmen. Es gibt eine Reihe von Förder- und Unterstützungsangeboten, die gezielt genutzt werden sollten.

Die aws (Austria Wirtschaftsservice) bietet unter dem Programm 'aws Nachhaltigkeitsfinanzierung' zinsgünstige Kredite und Garantien für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinvestitionen planen, dazu zählen auch Datenmanagementsysteme und Beratungsleistungen im ESG-Bereich. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) betreibt das Nachhaltigkeitsportal mit Leitfäden, Webinaren und Beratungsangeboten speziell für KMU.

Auf EU-Ebene stellt das COSME-Programm Mittel für KMU-Beratung bereit. Zusätzlich gibt es in einzelnen Bundesländern (z. B. Wien, Steiermark) spezifische Förderprogramme für Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Zertifizierungen. Auch die Hausbanken, insbesondere jene, die selbst CSRD-pflichtig sind, haben ein Eigeninteresse daran, ihre KMU-Kunden bei der ESG-Datenerhebung zu unterstützen, und bieten teils eigene Beratungspakete an.

Schritt-für-Schritt-Vorbereitung

Eine strukturierte Vorbereitung beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

Schritt 1: Betroffenheitsanalyse: Prüfen Sie anhand der Schwellenwerte, ob und ab wann Ihre direkte Berichtspflicht greift. Analysieren Sie gleichzeitig, welche Ihrer Kunden oder Auftraggeber CSRD-pflichtig sind und welche Daten diese von Ihnen benötigen.

Schritt 2: Datenlückenanalyse: Welche ESG-Daten erfassen Sie bereits? Wo bestehen Lücken? Häufige blinde Flecken: Scope-2-Emissionen (Strom, Wärme), Scope-3-Daten aus der Lieferkette, Sozialdaten zu Lieferanten.

Schritt 3: DMA durchführen: Identifizieren Sie Ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen nach der Double-Materiality-Logik. Involvieren Sie dabei interne Abteilungen (Einkauf, HR, Finanz) und externe Stakeholder.

Schritt 4: Datenmanagementsystem einrichten: Investieren Sie in ein strukturiertes System zur ESG-Datenerfassung, von einfachen Spreadsheet-Lösungen bis zu integrierten Softwarelösungen. Nachhaltigkeit braucht Datendisziplin.

Schritt 5: Bericht erstellen und prüfen lassen: Nutzen Sie einen anerkannten Rahmen (ESRS) und lassen Sie den Bericht prüfen. Für KMU, die noch nicht direkt berichtspflichtig sind, empfiehlt sich zumindest ein freiwilliger Bericht nach vereinfachten Standards.

Fazit & nächste Schritte

Die CSRD ist kein bürokratisches Zusatzprojekt, sie ist ein Strukturwandel im Unternehmensberichtswesen, der ESG-Daten zum regulären Bestandteil der Unternehmenssteuerung macht. KMU, die sich frühzeitig vorbereiten, profitieren mehrfach: Sie erfüllen die Anforderungen ihrer Kunden und Partner, verbessern ihr Rating bei Banken und Investoren und gewinnen intern wertvolle Einblicke in ihre eigene Nachhaltigkeitsperformance.

Der wichtigste erste Schritt ist nicht die perfekte Software, sondern die klare Analyse: Was wird von uns verlangt? Was erfassen wir bereits? Und was müssen wir strukturell aufbauen? Sustainista begleitet KMU in Österreich und der DACH-Region bei genau dieser Standortbestimmung, mit praxisnaher Beratung, strukturierten Workshops und digitalen Tools, die den Einstieg in das CSRD-Reporting erleichtern.

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