EU Battery Regulation: Batteriepass, Due Diligence & Zeitplan 2027

18. Jänner 202613 Min. LesedauerVerfasst von Dr. Stefan Bauer

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) ist eines der ambitioniertesten Regulierungsvorhaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Sie macht Batterien zum ersten Produkttyp mit einem verbindlichen Digitalen Produktpass (DPP) in der EU, und stellt Hersteller, Importeure und Händler vor erhebliche technische, rechtliche und datentechnische Herausforderungen. Der Zeitplan läuft: 2027 ist der entscheidende Meilenstein.

EU Battery Regulation: Batteriepass, Due Diligence & Zeitplan 2027

Überblick: Was regelt die Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und löst die bisherige Batterierichtlinie (2006/66/EG) vollständig ab. Sie ist als Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar, ohne nationalen Umsetzungsakt.

Die Verordnung verfolgt vier Kernziele: erstens die Förderung einer nachhaltigen Batterieproduktion durch strenge Anforderungen an Rohstoffe, Recyclingquoten und CO2-Fußabdruck; zweitens Transparenz durch den Digitalen Batteriepass (Battery Passport); drittens eine verbesserte Kreislaufwirtschaft durch Sammel-, Sortier- und Recyclingpflichten; und viertens Due-Diligence-Anforderungen für kritische Rohstoffe in der Lieferkette.

Die Verordnung umfasst alle Batteriebatterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder importiert wurden. Das hat weitreichende Konsequenzen für globale Lieferketten. Für Österreich als starken Automobilzulieferstandort ist die Verordnung von besonderer wirtschaftlicher Relevanz: Viele heimische Unternehmen sind direkt oder indirekt in Batterie-Lieferketten eingebunden.

Anwendungsbereich & betroffene Akteure

Die Verordnung unterscheidet vier Batteriekategorien mit jeweils eigenen Anforderungen: Tragbare Batterien (z. B. in Elektrowerkzeugen, Haushaltsgeräten), Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT, z. B. E-Bikes, E-Scooter, bis 25 kg), Industriebatterien (ab 2 kWh, z. B. stationäre Speicher) und Traktionsbatterien (EV-Batterien für Elektrofahrzeuge).

Die strengsten Anforderungen, insbesondere zum Batteriepass und zu Rezyklatanteilen, gelten für Industriebatterien ab 2 kWh und Traktionsbatterien. LMT-Batterien folgen mit etwas weniger strikten Anforderungen.

Betroffene Akteure sind: Batteriehersteller (direkte Verantwortung für Konformität, Kennzeichnung, Datenbereitstellung), Importeure und Händler (Prüfpflichten und Haftung für importierte Batterien), Hersteller von Produkten mit eingebauten Batterien (z. B. Fahrzeughersteller, Geräteproduzenten) sowie Abfallwirtschaftsunternehmen und Recycler (Sammlung, Rücknahme, Recyclingquoten). Österreichische Unternehmen, die Batterieprodukte aus Drittstaaten importieren, tragen dieselbe Verantwortung wie EU-Hersteller.

Der Digitale Batteriepass

Der Digitale Batteriepass ist die technische Innovation im Kern der Verordnung, und gleichzeitig der erste verpflichtende Digitale Produktpass nach ESPR-Logik in der EU. Er macht den gesamten Lebensweg einer Batterie transparent und maschinenlesbar verfügbar.

Der Batteriepass muss folgende Datenkategorien enthalten: allgemeine Informationen (Modell, Hersteller, Fertigungsdatum, Herkunft), Leistungsparameter (Kapazität, Energiedichte, Ladezyklen, State of Health), CO2-Fußabdruck (Treibhausgasemissionen entlang des gesamten Lebenszyklus, kategorisiert nach Lebenszyklusphase), Materialzusammensetzung (alle gefährlichen Substanzen, kritische Rohstoffe, Rezyklatanteile) sowie Informationen zur Reparierbarkeit, Demontage und zum Recycling am Lebensende.

Technisch wird der Pass über einen QR-Code oder Data Matrix Code auf der Batterie zugänglich gemacht, der zu einem digitalen Datensatz in einem EU-weiten Register führt. Die technischen Spezifikationen für das Register werden von der EU-Kommission per delegiertem Rechtsakt festgelegt. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen nicht nur die Daten erfassen, sondern auch die IT-Infrastruktur aufbauen, um diese Daten strukturiert und maschinenlesbar bereitzustellen und aktuell zu halten.

Rezyklatanteile & Mindestquoten

Eines der ambitioniertesten Elemente der Verordnung sind die Mindestanteile für recycelte Rohstoffe in neuen Batterien. Die Verordnung legt verbindliche Quoten für Kobalt, Blei, Lithium und Nickel fest, mit gestaffelten Zielwerten.

Ab 2030 gelten folgende Mindestanteile aus Recyclingmaterial: Kobalt 16 Prozent, Blei 85 Prozent, Lithium 6 Prozent, Nickel 6 Prozent. Ab 2035 steigen die Quoten weiter: Kobalt 26 Prozent, Lithium 12 Prozent, Nickel 15 Prozent.

Zusätzlich werden Recyclingeffizienzziele für Altbatterien definiert: bis 2025 mindestens 90 Prozent Recyclingeffizienz für Lithium-Ionen-Batterien, bis 2030 steigende Quoten für die Rückgewinnung spezifischer Materialien (z. B. 90 Prozent Kobalt, 90 Prozent Kupfer, 70 Prozent Lithium ab 2030).

Für Hersteller und Importeure bedeutet dies: Sie müssen ihre Lieferketten so gestalten, dass die Rezyklatanteile nachweisbar eingehalten werden. Der Batteriepass muss die tatsächlichen Rezyklatanteile ausweisen, was eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Materialherkunft vom Recycler bis zum fertigen Produkt voraussetzt.

Due Diligence in der Lieferkette

Artikel 48 der Batterieverordnung verpflichtet Wirtschaftsakteure, die Industriebatterien oder EV-Traktionsbatterien ab 2 kWh in Verkehr bringen, zu einer umfassenden Sorgfaltspflicht für kritische Rohstoffe in ihrer Lieferkette. Die betroffenen Rohstoffe umfassen: Kobalt, natürliches Graphit, Lithium, Nickel sowie weitere kritische Rohstoffe gemäß EU-Liste.

Die Sorgfaltspflicht orientiert sich an den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Konkret müssen Unternehmen: ein Managementsystem zur Lieferketten-Sorgfaltspflicht einrichten, eine Lieferkettenrichtlinie entwickeln und kommunizieren, Risikobewertungen der Lieferkette durchführen, Risikomanagementpläne umsetzen und die Ergebnisse in einem öffentlichen Bericht transparent machen.

Die Due-Diligence-Anforderungen greifen ab dem 18. August 2025 für betroffene Wirtschaftsakteure. Sie überlappen inhaltlich mit den Anforderungen des LkSG und der CSDDD, wer diese bereits umsetzt, hat eine gute Grundlage, muss aber die rohstoffspezifischen Anforderungen der Batterieverordnung ergänzen.

Zeitplan: Was gilt ab wann?

Die Batterieverordnung trat am 17. August 2023 in Kraft. Die Anforderungen werden gestaffelt wirksam:

Ab 18. Februar 2024: Allgemeine Anforderungen an Sicherheit, Kennzeichnung und Informationspflichten für alle Batteriekategorien. Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erforderlich.

Ab 18. August 2024: Registrierungspflichten für Wirtschaftsakteure im EU-weiten Batterieregister. Anforderungen an die Rücknahme und Sammlung von Altbatterien (Portable Batteries).

Ab 18. August 2025: Due-Diligence-Pflichten für kritische Rohstoffe (Art. 48). CO2-Fußabdruck-Deklarationspflicht für EV-Traktionsbatterien und Industriebatterien ab 2 kWh (Anzeigepflicht, noch keine Performance-Klassen).

Ab 18. Februar 2027 (der entscheidende Termin): Der Digitale Batteriepass wird verpflichtend für EV-Traktionsbatterien und Industriebatterien ab 2 kWh. Ab diesem Datum dürfen betroffene Batterien ohne gültigen Pass nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.

Ab 2030 und 2035: Mindestquoten für recycelte Rohstoffe (Kobalt, Lithium, Nickel). Ab 2030 zudem CO2-Leistungsklassen, die über die Marktzulassung entscheiden können.

Umsetzung in der Praxis

Die praktische Umsetzung der Batterieverordnung stellt Unternehmen vor fünf zentrale Herausforderungen:

1. Datenverfügbarkeit: Alle erforderlichen Batteriepass-Daten müssen strukturiert erfasst, gepflegt und über die gesamte Lebensdauer der Batterie verfügbar gehalten werden. Das erfordert neue Datenmanagementsysteme und klare Verantwortlichkeiten.

2. Lieferkettenrückverfolgbarkeit: Rezyklatanteile und kritische Rohstoffe müssen bis zur Mine zurückverfolgt werden können. Das erfordert tiefe Integration mit Lieferanten und ggf. Blockchain- oder DLT-basierte Tracing-Lösungen.

3. IT-Integration: Der Batteriepass muss über standardisierte APIs mit dem EU-Register verbunden sein. Hier entstehen erhebliche Entwicklungsaufwände, insbesondere für kleinere Hersteller.

4. PCF-Berechnung: Der CO2-Fußabdruck muss nach einer methodisch klaren Berechnungsgrundlage (Delegation Act der EU-Kommission) berechnet und deklariert werden. Das setzt PCF-Kompetenz voraus.

5. Governance: Wer im Unternehmen ist für den Batteriepass verantwortlich? Produktentwicklung, Compliance, IT oder Nachhaltigkeit? Ein klares Ownership-Modell ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Die EU-Batterieverordnung ist ein Weckruf für die gesamte Batterie- und Elektromobilitätsindustrie: Transparenz, Kreislaufwirtschaft und Sorgfaltspflicht werden zum rechtlichen Standard. Der Februar 2027 ist keine ferne Zukunft, die Vorbereitung eines robusten Batteriepass-Systems benötigt mindestens 18 bis 24 Monate Vorlauf.

Handlungsempfehlung für betroffene Unternehmen: Starten Sie jetzt mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Batteriedaten und Lieferkettentransparenz. Identifizieren Sie kritische Datenlücken und bauen Sie schrittweise die notwendigen Datenerfassungsprozesse auf. Wählen Sie eine IT-Architektur, die mit den EU-Passstandards kompatibel ist. Und verankern Sie das Batteriepass-Projekt als interdisziplinäres Vorhaben mit klarer Führungsverantwortung. Sustainista begleitet Hersteller und Importeure bei der strategischen und technischen Umsetzung.

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