Digitaler Produktpass im November 2026: Neues Recht in Deutschland, neue Zahlen zu den Kosten
Die erste Novemberwoche bringt beim Digitalen Produktpass zwei konkrete Neuigkeiten: In Deutschland gilt seit dem 1. November ein neues Ökodesign-Gesetz, und eine Studie liefert erstmals belastbare Zahlen zum Verhältnis von Kosten und Nutzen. Dazu stehen in Brüssel noch vor Jahresende zwei Entscheidungen an, die für Batteriehersteller und Stahlverarbeiter direkt relevant sind. Stand der Recherche: 4. November 2026.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Seit 1. November 2026 gilt in Deutschland das neue Ökodesign-Gesetz. Es löst das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) ab, das am 31. Oktober ausgelaufen ist, und setzt die europäische Ökodesign-Verordnung national um.
Eine von Amazon beauftragte Oxera-Studie vom 2. November schätzt, dass jeder in den Produktpass investierte Euro rund 1,60 Euro Nutzen bringen kann. Kleine und wenig digitalisierte Unternehmen tragen aber relativ höhere Kosten.
Für November hat die Kommission den Beschluss angekündigt, mit dem die letzten beiden DPP-Normen EN 18239 und EN 18246 im Amtsblatt zitiert werden.
Bis zum Batteriepass am 18. Februar 2027 bleiben rund 15 Wochen. Die Regeln, wer auf geschützte Batteriedaten zugreifen darf, sollen noch im vierten Quartal folgen.
Deutschland: Ökodesign-Gesetz ersetzt das EVPG
Mit dem 1. November ist in Deutschland das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten in Kraft getreten (BGBl. 2026 I Nr. 191). Das bisherige EVPG war auf energieverbrauchsrelevante Produkte zugeschnitten. Das neue Gesetz deckt den breiteren Anspruch der Ökodesign-Verordnung ab: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz und Informationspflichten.
Zwei Punkte sind für die Praxis wichtig. Erstens erhalten die Marktüberwachungsbehörden schärfere Sanktionsmöglichkeiten. Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure stehen ausdrücklich in der Pflicht, die geltenden Anforderungen einzuhalten. Zweitens schafft das Gesetz die Grundlage, auf der Behörden künftig auch die Produktpass-Pflichten aus den kommenden delegierten Rechtsakten kontrollieren.
Für österreichische Unternehmen ist das kein Randthema. Deutschland ist für viele heimische Hersteller der wichtigste Exportmarkt. Wer dorthin liefert, hat es ab sofort mit einer Marktüberwachung zu tun, die auf das neue Ökodesign-Recht ausgerichtet ist. Eine vergleichbare Anpassung des österreichischen Rechts steht noch aus.
Was kostet der Produktpass? Eine Studie rechnet nach
Am 2. November hat die Beratungsgesellschaft Oxera eine Studie zu den Kosten des Digitalen Produktpasses veröffentlicht. Auftraggeber ist Amazon, das den Produktpass grundsätzlich unterstützt. Das sollte man beim Lesen mitdenken, die Ergebnisse sind trotzdem aufschlussreich.
Die Kernaussage: Die Kosten hängen stark von Unternehmensgröße, digitalem Reifegrad, Sortimentsbreite und Komplexität der Lieferkette ab. Für den Produktpass bei Spielzeug schätzt Oxera auf Basis der Folgenabschätzung der Kommission, dass jeder investierte Euro etwa 1,60 Euro Nutzen erzeugt. Liegen die laufenden Kosten 20 Prozent über den Erwartungen, sinkt dieser Wert auf 1,30 Euro.
Der Nutzen bleibt also auch im ungünstigeren Fall positiv. Er schrumpft aber spürbar, wenn Daten mehrfach erfasst, Systeme doppelt betrieben oder Lieferanten einzeln angefragt werden müssen. Genau dort liegen die Kosten, die kleine Unternehmen und Zulieferer außerhalb der EU besonders treffen.
Oxera empfiehlt Unternehmen, auf bestehende Systeme, Drittanbieterlösungen und gemeinsame Branchenstrukturen zu setzen. Von der Kommission fordert die Studie verhältnismäßige Anforderungen, frühe Klarheit und einheitliche Regeln über alle Produktgruppen hinweg.
Was in Brüssel bis Jahresende ansteht
Die letzten beiden Normen. EN 18239 (Zugriffsrechte und Informationssicherheit) und EN 18246 (Authentizität und Integrität der Daten) sind seit September von CEN veröffentlicht. Im Amtsblatt zitiert sind sie noch nicht. Die Kommission nennt dafür November 2026. Erst mit diesem Beschluss löst die Anwendung der beiden Normen die Konformitätsvermutung aus, wie sie für die sechs übrigen Normen seit Juli gilt.
Zugriffsrechte beim Batteriepass. Der Durchführungsrechtsakt, der regelt, wer mit berechtigtem Interesse auf geschützte Batteriedaten zugreifen darf, war bis 18. August fällig. Die Kommission plant die Annahme nun im vierten Quartal. Für Reparaturbetriebe, Second-Life-Anbieter und Recycler ist er die Voraussetzung, um mit den Daten tatsächlich arbeiten zu können.
Stahl als erste Produktgruppe nach Ökodesign-Recht. Der delegierte Rechtsakt für Eisen und Stahl ist ebenfalls für das vierte Quartal angekündigt. Ein Entwurf liegt noch nicht vor. Wer Stahl verarbeitet oder zukauft, sollte die Veröffentlichung genau verfolgen, denn sie wird zeigen, wie detailliert die Ökodesign-Pässe tatsächlich ausfallen.
Was jetzt sinnvoll ist
Die Nachrichten dieser Woche zeigen in dieselbe Richtung: Der Rahmen wird verbindlicher, und die Kosten entscheiden sich an der Datenhaltung. Drei Schritte lohnen sich jetzt.
1. Lieferungen nach Deutschland prüfen. Klären Sie, welche Ihrer Produkte dort unter Ökodesign-Anforderungen fallen und wer in Ihrem Unternehmen Ansprechpartner für die Marktüberwachung ist.
2. Datenquellen einmal sauber anbinden. Die Oxera-Zahlen zeigen, dass Mehrfacherfassung den Nutzen auffrisst. Ein Produktpass, der aus ERP, PLM und Lieferantendaten gespeist wird, ist auf Dauer günstiger als jede manuelle Lösung.
3. Zugriffsstufen jetzt festlegen. Mit EN 18239 steht fest, dass Daten gestuft freigegeben werden. Wer heute entscheidet, welches Feld öffentlich, eingeschränkt oder nur für Behörden sichtbar ist, muss später nicht neu modellieren.
Wenn Sie wissen möchten, welche Pflichten für Ihre Produkte bereits feststehen, hilft unser Pflichtenfinder als erster Überblick. Für die Umsetzung sprechen wir gerne direkt mit Ihnen.
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Quellen
- Gesetze im Internet: Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (ÖkodesignG)
- Oxera: New study examines the cost of implementing Digital Product Passports in the EU (2. November 2026)
- MLex: EU product passports risk raising import barriers, Amazon-backed study warns
- Europäische Kommission: Digital Product Passport, Zeitplan
- Europäische Kommission, Have your say: Zugriffsrechte auf Teile des Batteriepasses
- Handwerksblatt: Neues Ökodesign-Gesetz, das ändert sich für Betriebe
Häufige Fragen zu Digitaler Produktpass
Ja, sobald sie Produkte in Deutschland in Verkehr bringen. Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure, die den deutschen Markt beliefern. Der Unternehmenssitz ist dafür nicht entscheidend.
Die Oxera-Studie kommt zu einem positiven Nutzen, auch wenn die Kosten höher ausfallen als erwartet. Kleine Unternehmen tragen aber relativ mehr Aufwand. Entscheidend ist, Daten nur einmal zu erfassen und auf bestehende Systeme oder Branchenlösungen aufzubauen.
Ja, die Normen sind seit September veröffentlicht und als Arbeitsgrundlage gut geeignet. Die Konformitätsvermutung greift aber erst, wenn die Kommission sie im Amtsblatt zitiert. Das ist für November 2026 angekündigt.
