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PCF im August 2026: Aus der Kennzahl wird ein Nachweis

05. August 20266 Min. LesedauerVerfasst von Dr. Stefan Bauer

Zwei Entwicklungen der letzten Tage verändern, wofür der Product Carbon Footprint gebraucht wird. Das GHG Protocol und ISO legen ihre Standards zur Unternehmensbilanzierung zusammen, und ab 27. September gilt die EmpCo-Richtlinie. Aus einer Kennzahl für Berichte wird damit ein Nachweis, der Werbeaussagen tragen muss.

PCF im August 2026: Aus der Kennzahl wird ein Nachweis

Das Wichtigste in Kürze

1. Das GHG Protocol und ISO haben am 29. Juli 2026 angekündigt, ihre Standards zur Unternehmensbilanzierung zu einem einzigen, gemeinsam herausgegebenen Standard zusammenzuführen. Die integrierte öffentliche Konsultation ist für das zweite Quartal 2027 geplant.

2. Ab 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Aussagen wie klimaneutral dürfen dann nicht mehr allein auf dem Kauf von Zertifikaten beruhen.

3. kaiserkraft weist seit Ende Juli den Product Carbon Footprint für rund 60.000 Produkte im B2B-Sortiment aus.

4. Im Sustainable Procurement Barometer 2026 erheben 78 Prozent der deutschen Unternehmen PCF-Daten, elf Prozentpunkte über dem globalen Durchschnitt.

5. Bei CBAM ist seit 1. Jänner 2026 eine Zulassung als Anmelder Pflicht, seit 1. April sind Zertifikate fällig. Neu sind eine Bagatellgrenze von 50 Tonnen pro Jahr und die Rückkehr zu Standardwerten, wenn Lieferantendaten fehlen.

GHG Protocol und ISO ziehen die Bilanzierung zusammen

Wer heute eine Produktbilanz rechnet, arbeitet je nach Kunde gegen unterschiedliche Regelwerke: GHG Protocol für die Unternehmensbilanz, ISO 14067 für den Produktfußabdruck, PACT für den Datenaustausch in der Lieferkette. Diese Zersplitterung war in vielen PCF-Projekten der teuerste Posten, weil jede Anfrage eine eigene Rechnung erzwungen hat.

Am 29. Juli 2026 haben GHG Protocol und ISO angekündigt, das auf Unternehmensebene zu beenden. Die Standards für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 sowie der geplante AMI-Standard werden mit ISO 14064-1 zu einem gemeinsam herausgegebenen Standard verschmolzen. Gleichzeitig veröffentlicht das GHG Protocol die Ergebnisse der Scope-2-Konsultation und erste Rückmeldungen aus dem AMI-Prozess.

Auf Produktebene ändert sich kurzfristig nichts. ISO 14067:2018 bleibt die Grundlage, die PACT-Methodik in Version 3.0 regelt den Austausch. Interessant ist die Richtung: Wer jetzt in Bilanzierung investiert, sollte die Datenhaltung so aufbauen, dass sie einen Wechsel des Regelwerks übersteht. Konkret heißt das, Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren und Systemgrenzen getrennt zu dokumentieren statt sie in einer fertigen Zahl zu verschmelzen.

Ab 27. September muss der Fußabdruck die Werbung tragen

Die Green Claims Directive liegt seit der Rückzugsankündigung der Kommission auf Eis. Daraus wird regelmäßig der Fehlschluss gezogen, es gäbe keine neuen Pflichten für Umweltaussagen. Das Gegenteil trifft zu: Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 wurde bereits 2024 beschlossen und gilt ab 27. September 2026, in Deutschland über eine Änderung des UWG.

Drei Punkte betreffen den PCF unmittelbar:

1. Pauschale Aussagen wie umweltfreundlich oder nachhaltig sind ohne belegte, nachvollziehbare Grundlage unzulässig.

2. Klimaneutralität, die ausschließlich über den Kauf von Kompensationszertifikaten hergestellt wird, darf nicht mehr beworben werden.

3. Der Nachweis muss dort verfügbar sein, wo die Aussage steht, und der Bezug muss klar sein: ganzes Produkt, Teil davon oder nur die Produktion.

Damit wandert der PCF aus dem Reporting ins Marketing. Eine Zahl, die für einen Nachhaltigkeitsbericht ausreicht, hält einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung nicht automatisch stand. Entscheidend ist, ob Systemgrenze, Datenquellen und Berechnungsstand dokumentiert und für Dritte prüfbar sind.

Was die Praxis gerade zeigt

Zwei aktuelle Datenpunkte sind aufschlussreich. Der Omnichannel-Händler kaiserkraft weist seit Ende Juli den Product Carbon Footprint für rund 60.000 Produkte direkt am Artikel aus, von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Transport bis zu Recycling oder Entsorgung. Bemerkenswert ist weniger die Zahl als die Reihenfolge: Der Händler startet mit sichtbaren Werten und entwickelt daraus die Lieferantenarbeit weiter, statt auf vollständige Primärdaten zu warten.

Das passt zum Sustainable Procurement Barometer 2026. Dort erheben 78 Prozent der deutschen Unternehmen PCF-Daten, und 58 Prozent haben Sichtbarkeit über mehr als drei Viertel ihrer Tier-1-Lieferanten. Der Einkauf ist damit der Ort, an dem PCF-Anfragen tatsächlich ankommen. Für einen Mittelständler heißt das: Die erste PCF-Anfrage kommt selten von einer Behörde, sondern von einem Kunden, der selbst berichten muss.

CBAM verstärkt diesen Zug. Seit Jänner 2026 ist die Einfuhr betroffener Waren nur mit Zulassung im CBAM-Register möglich, seit April sind Zertifikate fällig. Die neue Bagatellgrenze von 50 Tonnen pro Jahr entlastet kleine Importeure, und Standardwerte sind wieder nutzbar, wenn Lieferantendaten fehlen. Standardwerte sind allerdings meist die teurere Variante, weil sie konservativ gerechnet sind.

Was jetzt konkret zu tun ist

1. Werbeaussagen inventarisieren. Jede Umweltaussage auf Website, Verpackung und in Angeboten auflisten und prüfen, welcher Nachweis dahinterliegt. Alles, was auf Kompensation beruht, muss bis 27. September umformuliert oder belegt sein.

2. Zwei bis drei Referenzprodukte rechnen. Nach ISO 14067 und mit dokumentierter Systemgrenze. Daraus entsteht die Vorlage für alle weiteren Produkte, und man erfährt konkret, welche Lieferantendaten fehlen.

3. Datenhaltung von der Berechnung trennen. Aktivitätsdaten, Faktoren und Annahmen versioniert ablegen. Ändert sich das Regelwerk, rechnet man neu statt neu zu erheben.

4. Lieferantenanfragen standardisieren. Ein Formular, das der PACT-Struktur folgt, spart bei jeder weiteren Anfrage Zeit und macht die Antworten vergleichbar.

Der Aufwand für den ersten PCF ist hoch, der für den zweiten deutlich geringer. Genau dieser Sprung entscheidet, ob PCF ein Projekt bleibt oder ein Prozess wird.

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