PCF im September 2026: Seit 27. September zählt der Beleg, nicht das Etikett
Im August haben wir an dieser Stelle auf den 27. September hingewiesen. Jetzt ist der Tag vorbei, und die neuen Regeln für Umweltaussagen gelten in Österreich und in der gesamten EU. Gleichzeitig zeigt ein großer Zulieferer, wie ein geprüfter Produktfußabdruck im industriellen Maßstab aussieht. Stand der Recherche: 30. September 2026.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
1. Seit 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Österreich hat sie mit der UWG-Novelle, BGBl. I Nr. 58/2026, umgesetzt.
2. Aussagen wie klimaneutral oder CO2-kompensiert sind unzulässig, wenn sie hauptsächlich oder ausschließlich auf Kompensation beruhen. Allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich oder grün brauchen einen anerkannten Nachweis hervorragender Umweltleistung.
3. Für Waren, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, sieht § 44 Abs. 16 UWG eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Neue Produkte und laufende Werbung fallen sofort unter die neuen Regeln.
4. Am 28. September 2026 hat Givaudan bekannt gegeben, dass TÜV SÜD sein PCF-Programm nach dem TfS-Rahmenwerk zertifiziert hat, ausgerichtet an WBCSD PACT. Es umfasst mehr als 90.000 Produkte, bilanziert von der Wiege bis zum Werkstor.
Die UWG-Novelle gilt
Seit Sonntag ist aus der Ankündigung geltendes Recht geworden. Die Richtlinie ist dieselbe wie in Deutschland oder Italien, die Umsetzung erfolgt national. In Österreich steht sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, veröffentlicht am 28. Juli 2026 als BGBl. I Nr. 58/2026.
Für den Product Carbon Footprint sind drei Punkte entscheidend.
1. Kompensation trägt keine Produktaussage mehr. Wer ein Produkt als klimaneutral bewirbt, weil Emissionen über Zertifikate ausgeglichen wurden, handelt unlauter. Die Finanzierung von Klimaschutzprojekten bleibt erlaubt, sie muss aber als Beitrag des Unternehmens kommuniziert werden und nicht als Eigenschaft des Produkts.
2. Reduktion braucht eine Zahl. Eine Aussage wie 30 Prozent weniger CO2 ist nur dann belastbar, wenn ein nachvollziehbarer Fußabdruck mit dokumentierter Systemgrenze und Bezugsjahr dahintersteht. Genau das liefert ein PCF nach ISO 14067.
3. Zukunftsversprechen brauchen einen Plan. Wer mit einem Ziel wie netto null bis 2040 wirbt, braucht einen öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und regelmäßiger unabhängiger Prüfung.
Die Übergangsfrist in § 44 Abs. 16 UWG ist hilfreich, aber schmal. Sie betrifft Waren, die bereits im Markt sind. Website, Kataloge, Angebote und jede neue Produktlinie sind davon nicht gedeckt.
90.000 geprüfte Fußabdrücke
Die zweite Nachricht der Woche kommt aus der Chemie- und Aromenbranche. Givaudan hat sein PCF-Programm von TÜV SÜD nach dem Verification and Program Certification Framework von Together for Sustainability zertifizieren lassen. Das Programm ist an der PACT-Methodik des WBCSD ausgerichtet und deckt mehr als 90.000 Produkte ab, jeweils von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor.
Bemerkenswert ist der Gegenstand der Prüfung. Zertifiziert wurde nicht ein einzelner Fußabdruck, sondern das Programm, also Rechenregeln, Datenquellen und Prozesse, aus denen die Werte entstehen. Das ist der Weg, der bei zehntausenden Artikeln überhaupt skaliert. Niemand prüft 90.000 Einzelbilanzen, aber man kann prüfen, ob die Maschine, die sie erzeugt, sauber arbeitet.
Für Kunden von Givaudan heißt das: Sie erhalten Primärdaten in einem Format, das sie direkt in ihre Scope-3-Bilanz übernehmen können. Für Wettbewerber heißt es, dass die Erwartung an geprüfte Lieferantendaten gerade gestiegen ist.
Was das für Zulieferer heißt
Die beiden Entwicklungen gehören zusammen. Der Gesetzgeber verlangt Belege für Umweltaussagen, der Markt verlangt Belege für Lieferantendaten. In beiden Fällen ist der geprüfte Produktfußabdruck die Antwort.
Für österreichische und deutsche Zulieferer empfehlen wir vier Schritte.
1. Aussagen bereinigen. Website, Datenblätter und Verpackungen auf Begriffe wie klimaneutral, CO2-neutral oder umweltfreundlich durchsuchen. Was sich nicht belegen lässt, wird umformuliert oder entfernt.
2. Mit dem Programm beginnen, nicht mit dem Einzelwert. Zwei bis drei Referenzprodukte nach ISO 14067 rechnen und daraus Rechenregeln ableiten, die für die ganze Produktfamilie gelten. Der Leitfaden PCF Guidance von Factory-X mit Beispielen aus Fräsen, Schmieden und additiver Fertigung ist dafür ein guter Einstieg.
3. Im Austauschformat liefern. Kunden fragen zunehmend nach PACT-kompatiblen Daten. Wer die Werte von Anfang an in diesem Format erzeugt, spart später die Übersetzung.
4. Prüfung einplanen. Eine externe Verifizierung des Programms ist heute ein Wettbewerbsvorteil. Mit Blick auf Batteriepass und Digitalen Produktpass wird sie in vielen Branchen zur Voraussetzung.
Gute Nachricht zum Schluss: Wer diese Schritte jetzt geht, baut dieselbe Datengrundlage auf, die auch für CSRD-Kunden, Ausschreibungen und künftige Produktpässe gebraucht wird. Die Arbeit zahlt also mehrfach ein.
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Quellen
- Grant Thornton Austria: UWG-Novelle und EmpCo (BGBl. I Nr. 58/2026)
- WKO: EmpCo, neue UWG-Regeln gegen Greenwashing
- Handelsverband: Q&A zur UWG-Novelle zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie
- HPC Magazine MEA: Givaudan achieves Industry-First Product Carbon Footprint Certification from TÜV SÜD (28. September 2026)
- Fraunhofer IWU: PCF Guidance für die diskrete Fertigung (Factory-X)
- PACT: Partnership for Carbon Transparency
Häufige Fragen zu Product Carbon Footprint
Nicht, wenn die Aussage hauptsächlich oder ausschließlich auf Kompensation beruht. Zulässig bleibt es, über finanzierte Klimaschutzprojekte zu informieren, wenn sie als Beitrag des Unternehmens und nicht als Produkteigenschaft dargestellt werden.
Nein. Die dreijährige Übergangsfrist betrifft Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Neue Produkte und laufende Werbemaßnahmen müssen die neuen Regeln sofort einhalten.
Geprüft werden Methodik, Datenquellen und Prozesse, aus denen die Werte entstehen. Damit sind alle Fußabdrücke abgedeckt, die nach diesem Programm berechnet werden. Das macht Verifizierung bei großen Sortimenten erst wirtschaftlich.