Battery Passport Light:
der digitale Batteriepass
Ab 18. Februar 2027 braucht jede Elektrofahrzeug-, LV- (E-Bike, E-Scooter) und Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einen digitalen Batteriepass (Art. 77). Bereits verkaufte Batterien brauchen keinen. Sustainista baut die Datenbasis dafür auf: pragmatisch, ohne eigene IT-Abteilung.
Warum jetzt?
Der Batteriepass wird zur Marktzugangsvoraussetzung, nicht zur Kür.
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) ist seit dem 17. August 2023 in Kraft. Sie verpflichtet die Wirtschaftsakteure, die bestimmte Batterien in Verkehr bringen, Angaben zu Modell, Zusammensetzung, Leistung, Haltbarkeit und Entsorgung über einen digitalen, per QR-Code verknüpften Datensatz bereitzustellen: den Batteriepass. Verpflichtet ist in der Regel der Erzeuger nach Art. 3 Nr. 33; dazu zählt auch, wer Batterien fertigen lässt und unter eigener Marke vermarktet. Sorgfaltspflicht-, CO₂- und Rezyklatangaben kommen ab August 2027 schrittweise hinzu.
Betroffen sind:
- Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien): E-Autos, E-Transporter, elektrische Nutzfahrzeuge
- LMT-Batterien (Light Means of Transport): E-Bikes, E-Scooter, E-Roller, unabhängig von der Kapazität
- Industriebatterien über 2 kWh: stationäre Speicher, Maschinen, Kommunikationsinfrastruktur
Den Pass schuldet, wer die Batterie in Verkehr bringt. Händler, Leasinggesellschaften und Aufbereiter nutzen seine Daten beim Wiederverkauf, und wer eine Batterie umnutzt oder wiederaufbereitet und neu in Verkehr bringt, übernimmt die Verantwortung für den Pass (Art. 77).
Timeline im Überblick
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| seit 18. Februar 2024 | EU-Batterieverordnung gilt |
| seit 18. August 2024 | CE-Kennzeichnung, Sicherheit stationärer Speicher (Art. 12), Unterlagen zu Leistung und Haltbarkeit (Art. 10 Abs. 1), Lesezugriff auf das Batteriemanagementsystem (Art. 14) |
| seit 18. August 2025 | Herstellerregister, Rücknahme und Symbol der getrennten Sammlung (Art. 13 Abs. 4) |
| seit 20. Juli 2026 | EU-Register für Produktpässe in Betrieb, mit Testumgebung und API; Batteriepässe registrierbar ab 18. Februar 2027 |
| ab 18. Februar 2027 | Batteriepass und QR-Code für jede neu in Verkehr gebrachte LV-, Industrie- (über 2 kWh) und Elektrofahrzeugbatterie |
| ab 18. August 2027 | Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Wirtschaftsakteure ab 40 Mio. € Nettoumsatz (Art. 48, VO (EU) 2025/1561) |
| frühestens 2028 | allgemeines Etikett (Art. 13 Abs. 1), CO₂-Erklärung und Leistungsklassen für Industriebatterien (Art. 7), jeweils abhängig von noch nicht erlassenen Rechtsakten |
| frühestens Oktober 2028 | Dokumentation der Rezyklatanteile (Art. 8 Abs. 1) |
| ab 18. August 2031 | Mindestrezyklatanteile: 16 % Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium, 6 % Nickel (Art. 8 Abs. 2) |
Rechtsstand geprüft am 05.10.2026: Verordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 13.08.2026; Kommissions-FAQ Batterien, 1. Ausgabe September 2026. Keine Rechtsberatung.
Ein digitales Gedächtnis
für jede einzelne Batterie
Der Batteriepass ist kein einmaliges Zertifikat, sondern ein Datensatz, der über den gesamten Lebenszyklus der Batterie mitgeführt und aktualisiert wird, von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling. Zugänglich über einen QR-Code oder Datamatrix-Code auf der Batterie oder dem Endgerät.
Laut Anhang XIII und Art. 77 der Batterieverordnung umfasst der vollständige Datensatz rund 80 bis 90 Attribute, gegliedert in:
- Allgemeine Batterie- und Herstellerinformationen: Modell, Seriennummer, Hersteller, Kategorie
- Materialzusammensetzung & kritische Rohstoffe: Herkunft, Anteile, Recyclatgehalt
- CO₂-Fußabdruck und Leistungsklasse: sobald die delegierten Rechtsakte gelten, frühestens 2028
- Leistungs- und Haltbarkeitsdaten: Kapazität, State of Health, Ladezyklen, erwartete Lebensdauer
- Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette: Sorgfaltspflicht-Nachweise, Herkunftsnachweise
- Reparatur, Wiederverwendung, Recycling: Demontagehinweise, Second-Life-Eignung, Entsorgungsdaten
Die Speicherung erfolgt dezentral bei den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren, nicht zentral bei der EU. Die Aktualisierungspflicht kann vertraglich an Dritte übertragen werden, etwa an spezialisierte Dienstleister wie Sustainista.
Beispiel: Battery Passport Light
Für wen ist das relevant?
Produzenten von Industriebatterien & stationären Speichern
Industriebatterien über 2 kWh, darunter jedes stationäre Batterie-Energiespeichersystem, brauchen ab 18. Februar 2027 für jede neu in Verkehr gebrachte Einheit einen Pass, unabhängig vom Endkundensegment.
EV-Gebrauchtwagenhändler & Autohäuser
Der Akku entscheidet über Vertrauen, Preis und Wiederverkaufswert eines gebrauchten E-Autos. Ein digitaler Batteriepass mit State-of-Health-Daten macht diesen Wert erstmals objektiv nachvollziehbar, statt reiner Verkäuferaussage.
E-Bike-Refurbisher & Verleihbetriebe
Saisonale Rückläufer, Leasingrückläufer, Verleihflotten: Akkuzustand ist das zentrale Verkaufs- und Vertrauensargument beim Weiterverkauf. Ein strukturierter Nachweis ersetzt das bisherige "vertrauen Sie mir".
Leasinggesellschaften & Flottenbetreiber
Restwertbestimmung, Rückgabeprozesse und Zweitverwertung von E-Fahrzeugflotten brauchen belastbare, prüfbare Batteriedaten, nicht erst ab 2027, sondern schon heute als Wettbewerbsvorteil.
Für Hersteller stationärer Speicher
So sieht ein veröffentlichter Speicherpass aus.
Ein Demopass für ein ortsfestes Batterie-Energiespeichersystem (LFP) mit Signatur, Versionshistorie und den Feldern, die Anhang XIII für Industriebatterien verlangt, darunter Round-Trip-Wirkungsgrad, Standby-Verluste und Zustandsdaten. Hersteller, Modell und Messwerte sind Demonstrationsdaten.
Den Zugang zur Live-Demo richten wir im Erstgespräch ein: Termin vereinbaren oder per E-Mail an stefan.bauer@sustainista.net.
Für Händler, Refurbisher und Produzenten ohne eigene Compliance-Abteilung
Batteriepass-Check: Sind Sie ready für 2027?
Kostenloser Selbstcheck: direkt zum Download, ohne E-Mail-Adresse, ohne Anmeldung. In wenigen Minuten herausfinden, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von der Batteriepass-Pflicht betroffen ist und wo aktuell die größten Datenlücken liegen.
Zum Batteriepass-CheckLeistungsumfang
Was Sie erhalten
Betroffenheitsanalyse
Klärung, ob und welche Ihrer Produkte unter EV-, LMT- oder Industriebatterie-Kategorie fallen und welche Fristen für Sie konkret gelten.
Datenaudit & Lückenanalyse
Wir erheben, welche der ca. 80 bis 90 geforderten Attribute bereits vorhanden sind (aus ERP, Lieferantendaten, Prüfprotokollen) und wo Lücken bestehen.
State-of-Health- & Zustandsdokumentation
Strukturierte Erfassung von Kapazität, Ladezyklen und Batteriezustand als Verkaufs- und Vertrauensargument, insbesondere für Gebrauchtfahrzeuge und Refurbishment.
Lieferantendaten-Prozess
Standardisierte Abfrage von Material- und Herkunftsdaten bei Zell- und Batterieherstellern, automatisiert statt manuell per E-Mail.
QR-Code & digitale Bereitstellung
Technische Umsetzung des Passes inklusive QR-Code-/Datamatrix-Verknüpfung und gestuftem Zugriff für Käufer:innen, Werkstätten und Behörden.
Fördercheck
Prüfung, ob die Umsetzung über aws, FFG oder Landesförderungen mitfinanziert werden kann.
Vorgehen
Von der Betroffenheit
zum veröffentlichten Pass.
Betroffenheit & Scope klären
Welche Batterien, welche Fristen, welche Datenpunkte betreffen Sie konkret.
Datenaudit
Vorhandene Daten aus ERP, Lieferantenunterlagen und Prüfprotokollen erfassen, Lücken sichtbar machen.
Datenmodell aufbauen
Strukturierte, EU-konforme Datenbasis je Modell-, Batch- und Item-Ebene.
Pass erstellen & veröffentlichen
QR-Code-verlinkter Batteriepass, bereit für Käufer:innen, Werkstätten und Behörden.
Aktualisierung
State-of-Health, Ladezyklen und Zustandsdaten werden über den Lebenszyklus der Batterie fortlaufend aktualisiert.
Einordnung
Der Batteriepass ist der erste verpflichtende Digitale Produktpass.
Die EU führt den Digitalen Produktpass schrittweise über Produktkategorien ein. Batterien kommen zuerst: Ab 18. Februar 2027 greift die Pflicht nach EU-Batterieverordnung 2023/1542, während Textilien, Elektronik und Möbel über die ESPR erst zwischen 2027 und 2030 folgen.
Technisch ist ein Batteriepass damit kein Sonderfall, sondern die erste scharf gestellte Ausprägung derselben Infrastruktur: dieselbe Datenstruktur, dieselbe API, derselbe QR-Code-Mechanismus. Wer den Batteriepass sauber aufsetzt, hat die Grundlage für alle weiteren Produktkategorien bereits gelegt.
Preise
Dieselben Konditionen
wie für jeden Digitalen Produktpass.
Ein Batteriepass ist technisch eine DPP-Veröffentlichung und wird genauso abgerechnet. Kein Aufschlag, keine eigene Preisliste. Die Tarife nennen wir auf Anfrage.
Free
5 Batteriepässe zum Kennenlernen, ohne Jahresvertrag.
Core
Produktivbetrieb mit REST-API, Massenimport und Versionshistorie.
Enterprise
Größere Portfolios, Rollen und Governance, SAP-Connector als Add-on.
Die Veröffentlichung wird nutzungsabhängig und gestaffelt verrechnet: die ersten 5 kostenlos, danach sinkt der Preis je Pass mit wachsendem Volumen. Für bereits veröffentlichte Pässe fällt keine wiederkehrende Gebühr an.
Die Einrichtung läuft über uns, nicht über ein Anmeldeformular.
Es gibt keine Selbstregistrierung. Wir richten Ihren Zugang, die Datenstruktur für Ihre Batteriekategorie und die technische Anbindung gemeinsam im Erstgespräch ein, inklusive der Frage, welche Pflichtfelder Sie heute schon liefern können und wo noch Daten fehlen. Erst danach entstehen laufende Kosten.
Forschungsbasis
Aus dem Forschungsprojekt PACE-DPP.
Sustainista ist Konsortialpartner von PACE-DPP, koordiniert von Virtual Vehicle und gefördert von BMK, FFG, BMWK und DLR-PT. Aus diesem Projekt stammt die Fachpublikation „Datenbasierte Infrastruktur für zirkuläre Geschäftsmodelle“ in der ATZ (Automobiltechnische Zeitschrift), Ausgabe 5/2026 (Springer Fachmedien), mit Fokus auf die batteriewirtschaftliche Anwendung ab 2027.
15 Partner & Institutionen
Vertraut von führenden Unternehmen, Fördergebern und Institutionen
FAQ
Häufige Fragen zum Batteriepass
Ab 18. Februar 2027 für jede neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Elektrofahrzeug-, LV- (E-Bike, E-Scooter) und Industriebatterie über 2 kWh; bereits verkaufte Batterien brauchen keinen Pass. Schon heute gelten CE-Kennzeichnung, Sicherheits- und BMS-Anforderungen (seit 18. August 2024) sowie Herstellerregister und Sammelsymbol (seit 18. August 2025). Das allgemeine Etikett und die CO₂-Angaben kommen frühestens 2028.
Die Hauptverantwortung liegt beim Inverkehrbringer, meist der Marke auf dem Produkt. Händler, Leasinggesellschaften und Refurbisher tragen aber praktische Mitverantwortung, insbesondere beim Wiederverkauf gebrauchter E-Fahrzeuge, wo Batteriedaten zum zentralen Verkaufsargument werden.
Der Batteriepass ist die erste verpflichtende Ausprägung des Digitalen Produktpasses, der EU-weit im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) schrittweise auf weitere Produktkategorien ausgeweitet wird. Wer jetzt Batteriedaten strukturiert, baut die Basis für spätere DPP-Pflichten in anderen Produktbereichen gleich mit auf.
Die eigentliche Passpflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle betroffenen Batterien. Nur die zusätzliche, umfangreichere Sorgfaltspflicht nach Art. 48 ff. betrifft ausschließlich Unternehmen mit mehr als 40 Mio. € Konzernumsatz, für die meisten KMU somit nicht relevant.
Abhängig vom Umfang der bereits vorhandenen Daten und der Anzahl betroffener Batterie- bzw. Fahrzeugmodelle. Der kostenlose Selbstcheck gibt eine erste Einschätzung, danach folgt ein individuelles Angebot.
Nein. Sustainista übernimmt Datenmodell, technische Umsetzung und QR-Code-Bereitstellung, ohne dass intern eine eigene Software- oder Compliance-Abteilung aufgebaut werden muss.
Kontakt
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stefan.bauer@sustainista.net30 Min. kostenloses Erstgespräch
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