ESG-Reporting: Der Berichtskreis wächst nach außen, die Rechenregeln wachsen zusammen
Der Sommer hat zwei Entwicklungen gebracht, die den Blick auf ESG-Reporting verschieben. Die erste zieht Konzerne ohne EU-Sitz in die Berichtspflicht. Die zweite legt die beiden wichtigsten Regelwerke der CO2-Bilanzierung zusammen. Beides betrifft österreichische Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind. Stand der Recherche: 26. August 2026.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
1. EFRAG hat am 23. Juli 2026 den Entwurf für ESRS-40a veröffentlicht, den Berichtsstandard für Konzerne mit Sitz außerhalb der EU und relevantem EU-Geschäft. Die Konsultation läuft bis 31. Oktober 2026.
2. Die ersten Berichte nach ESRS-40a werden 2029 für das Geschäftsjahr 2028 erwartet. Die technische Beratung an die Kommission ist für Jänner 2027 angekündigt.
3. ISO und GHG Protocol haben am 29. Juli 2026 angekündigt, ihre Standards zu einem gemeinsamen Regelwerk für die betriebliche Treibhausgasbilanz zusammenzuführen. Die öffentliche Konsultation ist für Q2 2027 geplant.
4. Die revidierten ESRS sind seit 3. Juli 2026 angenommen und stehen in der Prüfung durch Rat und Parlament. Anwendbar sind sie für Geschäftsjahre ab 1. Jänner 2027.
5. Österreich hat mit dem NaBeG bereits umgesetzt. Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 rund 120 Unternehmen.
ESRS-40a: der Standard für Nicht-EU-Konzerne
Artikel 40a der Bilanzrichtlinie regelt einen Fall, der in der CSRD-Diskussion lange am Rand stand: Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber substantielles Geschäft im Binnenmarkt machen. Die Schwelle liegt bei 450 Millionen Euro EU-Umsatz. Wer darüber liegt, muss künftig einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht für das EU-Geschäft vorlegen.
Am 23. Juli 2026 hat EFRAG den Entwurf dieses Standards zur Konsultation gestellt. Die Frist endet am 31. Oktober 2026, eine Kosten-Nutzen-Analyse wurde für Mitte August angekündigt. Danach finalisiert EFRAG die technische Beratung und übergibt sie im Jänner 2027 an die Kommission.
Der Zeitplan wirkt entspannt, die praktische Wirkung setzt aber früher ein. Ein US-amerikanischer oder asiatischer Konzern, der 2028 erstmals berichten muss, baut seine Datenerhebung nicht 2028 auf, sondern 2027. Und er baut sie über die gesamte europäische Lieferkette. Österreichische Zulieferer solcher Konzerne bekommen die Anfragen also deutlich vor dem ersten Berichtsjahr.
ISO und GHG Protocol legen zusammen
Die zweite Entwicklung betrifft nicht den Bericht, sondern die Rechnung dahinter. Am 29. Juli 2026 haben ISO und GHG Protocol angekündigt, ihre Regelwerke zu einem einzigen Standard zusammenzuführen. Zusammengelegt werden die GHG-Protocol-Standards für Scope 1, Scope 2, Scope 3 und Actions and Market Instruments mit ISO 14064-1.
Bisher mussten Unternehmen entscheiden, nach welchem der beiden Systeme sie bilanzieren, und im Zweifel doppelt dokumentieren, weil unterschiedliche Kunden unterschiedliche Nachweise wollten. Genau diese Doppelarbeit soll wegfallen.
Der Zeitplan: integrierte öffentliche Konsultation in Q2 2027, Veröffentlichung des gemeinsamen Standards angekündigt für Q4 2028. Bis dahin gelten die bestehenden Standards unverändert weiter. Die laufende Überarbeitung des Scope-3-Standards, deren Phase-1-Bericht vom 31. März 2026 unter anderem eine 95-Prozent-Abdeckungspflicht vorsieht, geht in dieses gemeinsame Werk ein.
Wer heute eine CO2-Bilanz aufbaut, sollte deshalb weniger auf die Wahl des Regelwerks achten als auf die Struktur der eigenen Daten. Primärdaten von Lieferanten, dokumentierte Emissionsfaktoren und nachvollziehbare Systemgrenzen sind in beiden Systemen die Grundlage und überstehen jede Zusammenführung.
Die Prüffrist in Brüssel läuft
Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 als delegierter Rechtsakt angenommen. Seither läuft die Prüfung durch Rat und Parlament über zwei Monate, verlängerbar um weitere zwei. Erhebt keine der beiden Institutionen Einspruch, tritt der Rechtsakt in Kraft. Erwartet wird das im November 2026.
Inhaltlich ändert sich dadurch nichts mehr. Die verpflichtenden Datenpunkte sinken von über tausend auf rund 320, die Kommission rechnet mit etwa 30 Prozent geringeren Berichtskosten je Unternehmen. Anwendbar sind die Standards für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, eine freiwillige Anwendung für 2026 ist nach Inkrafttreten möglich.
Für die Planung heißt das: Wer 2027 erstmals oder erneut nach ESRS berichtet, kann jetzt mit dem finalen Text arbeiten und muss nicht auf die Veröffentlichung im Amtsblatt warten.
Was in Österreich gilt
Österreich hat die CSRD mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) umgesetzt. Es ist am 19. Februar 2026 in Kraft getreten, rückwirkend mit 1. Jänner 2026, und ist im Unternehmensgesetzbuch verankert.
Ab dem Geschäftsjahr 2027 sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Umsatz berichtspflichtig. In Österreich betrifft das rund 120 Unternehmen. Für alles darunter gilt der freiwillige Standard als Obergrenze dessen, was Kunden an Nachhaltigkeitsdaten verlangen dürfen.
Die Anpassungen aus dem Omnibus-Paket sind bis 19. März 2027 in nationales Recht zu überführen. Österreich hat hier früh gehandelt, weitere Präzisierungen im laufenden Jahr sind aber wahrscheinlich.
Was jetzt sinnvoll ist
Drei Schritte, die unabhängig davon tragen, wie die Konsultationen ausgehen.
1. Klären, wer Sie fragt. Prüfen Sie, welche Ihrer größten Kunden Konzerne mit Sitz außerhalb der EU sind. Diese Unternehmen fallen künftig unter ESRS-40a und werden ihre Datenerhebung 2027 hochfahren.
2. Einmal rechnen, mehrfach liefern. Eine sauber dokumentierte CO2-Bilanz mit belegten Systemgrenzen und Emissionsfaktoren beantwortet Kundenanfragen aus beiden Regelwerken. Der Aufwand entsteht beim ersten Mal, danach ist es Pflege.
3. Die freiwillige Berichterstattung als Schutz nutzen. Wer als KMU nach dem freiwilligen Standard berichtet, hat ein Dokument, auf das er bei überzogenen Fragebögen verweisen kann. Das spart mehr Zeit als jede einzelne Excel-Antwort.
Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Unternehmen in dieser Struktur steht, sehen wir uns Ihre Datenlage gemeinsam an und sagen Ihnen, was tatsächlich fehlt.
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Quellen
- EFRAG: Public Consultation on the ESRS-40a Exposure Draft for Certain Non-EU Undertakings
- EFRAG: European Commission Publishes Delegated Act on Revised ESRS and Voluntary Standard
- ESG Today: ISO, GHG Protocol to Launch a Single Unified Carbon Accounting Standard
- GHG Protocol: Scope 3 Standard Revisions, Phase 1 Progress Update (März 2026)
- Haufe: Österreich setzt CSRD um und beschließt NaBeG
Häufige Fragen zu ESG Daten & Reporting
Direkt nicht. ESRS-40a gilt für Konzerne mit Sitz außerhalb der EU und mehr als 450 Millionen Euro EU-Umsatz. Indirekt kann es Sie sehr wohl betreffen, weil diese Konzerne die Daten für ihren EU-Bericht bei ihren europäischen Lieferanten erheben.
Nein. Der gemeinsame Standard wird frühestens Ende 2028 veröffentlicht, die Konsultation startet Mitte 2027. Bis dahin gelten die bestehenden Regelwerke. Wer jetzt sauber bilanziert, baut genau die Datenbasis auf, die der neue Standard voraussetzt.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Nach Inkrafttreten des Rechtsakts, erwartet für November 2026, ist eine freiwillige frühere Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 möglich.
Nach dem NaBeG sind es ab dem Geschäftsjahr 2027 rund 120 Unternehmen, nämlich jene mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Umsatz. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 gelten Übergangsregelungen.