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ESRS-Update Juli 2026: Weniger Datenpunkte, mehr Anspruch an die Datenqualität

29. Juli 20267 Min. LesedauerVerfasst von Dr. Stefan Bauer

Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die revidierten European Sustainability Reporting Standards angenommen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 Prozent, gleichzeitig steigen die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der Zahlen. Wer daraus schließt, dass ESG-Reporting einfacher wird, unterschätzt die Verschiebung: Der Aufwand wandert von der Menge der Angaben zur Qualität der Daten. Stand der Überprüfung: 29. Juli 2026.

Das Wichtigste in Kürze

1. Die Kommission hat am 3. Juli 2026 zwei delegierte Rechtsakte angenommen: die revidierten ESRS und einen freiwilligen Standard für Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht.

2. Die verpflichtenden Datenpunkte sinken um über 60 Prozent, die Kommission erwartet rund 30 Prozent geringere Berichtskosten pro Unternehmen.

3. Anwendbar sind die neuen Standards für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Eine freiwillige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1. Jänner 2026 ist möglich.

4. Der Value-Chain-Cap begrenzt Datenanfragen an kleinere Lieferanten, nimmt Treibhausgasemissionen nach ESRS E1-8 aber ausdrücklich aus.

5. Parallel arbeitet das GHG Protocol an einer Überarbeitung des Scope-3-Standards mit einer 95-Prozent-Abdeckungspflicht und einer neuen Kategorie 16.

Die revidierten ESRS im Überblick

Die Revision ist das Ergebnis eines Prozesses, der im März 2025 mit dem Auftrag der Kommission an EFRAG begann. EFRAG legte im Juli 2025 Entwürfe vor und übergab im Dezember 2025 die finale technische Beratung. Was jetzt angenommen wurde, ist deutlich kürzer und stärker strukturiert als das erste Set.

Die sichtbarste Änderung ist der Umfang. Aus mehr als tausend Datenpunkten werden rund 320 Kern-Datenpunkte, freiwillige Angaben entfallen weitgehend. Weniger sichtbar, aber praktisch relevanter sind vier neue Mechanismen:

1. Eine ausdrückliche Anforderung an die sachgerechte Darstellung. Angaben müssen vergleichbar und überprüfbar sein.

2. Ein Verbot, nicht wesentliche Informationen zu berichten, mit engen Ausnahmen. Das Aufblähen von Berichten zur Absicherung funktioniert nicht mehr.

3. Ein optionaler Top-down-Ansatz in der Wesentlichkeitsanalyse.

4. Ein Verhältnismäßigkeitsmechanismus für unverhältnismäßigen Aufwand sowie mehr Spielraum für Näherungswerte und Schätzungen bei Wertschöpfungsketten-Daten.

Formal läuft nun die Prüfung durch Rat und Parlament über zwei Monate, verlängerbar um weitere zwei Monate. Erhebt keine der beiden Institutionen Einspruch, treten die Rechtsakte in Kraft. Die Texte gelten damit als praktisch final, das Inkrafttreten wird für den 20. November 2026 erwartet.

Value-Chain-Cap und die Ausnahme für Emissionen

Mit Omnibus I kam eine Schutzregel für die Lieferkette. Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Partnern mit 1.000 oder weniger Beschäftigten nicht mehr Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, als der freiwillige Standard vorsieht. Die Regel greift bereits ab dem Geschäftsjahr 2026.

Entscheidend ist die Ausnahme: Der Cap gilt nicht für ESRS E1-8, also nicht für Brutto-Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen. Für kleinere Lieferanten heißt das konkret, dass die langen Fragebögen kleiner werden, die Emissionsanfrage aber bleibt.

Das verschiebt die Priorität in beide Richtungen. Berichtspflichtige Unternehmen sollten ihre Lieferantenanfragen auf das reduzieren, was rechtlich tragfähig ist, und dort belastbare Daten aufbauen. Kleinere Zulieferer profitieren davon, wenn sie ihren Product Carbon Footprint einmal sauber berechnen und wiederverwendbar bereitstellen, statt jede Kundenanfrage einzeln in Excel zu beantworten.

GHG Protocol: die geplante Scope-3-Reform

Während die ESRS finalisiert werden, arbeitet das GHG Protocol an der Überarbeitung des Scope-3-Standards. Der Phase-1-Fortschrittsbericht vom 31. März 2026 fasst zusammen, worauf eine 65-köpfige technische Arbeitsgruppe zusteuert. Vier Punkte sind für die Datenarbeit wichtig:

1. Vollständigkeit wird messbar. Vorgesehen ist, mindestens 95 Prozent der relevanten Scope-3-Emissionen zu erfassen. Die heutige Formulierung, Ausschlüsse zu begründen, wird durch eine harte Grenze ersetzt.

2. Neue Kategorie 16 für Wertschöpfungsketten-Aktivitäten, die sich den bisherigen 15 Kategorien nicht zuordnen lassen, insbesondere vermittelte Aktivitäten ohne eigenen Besitz.

3. Datenart wird offengelegt. Emissionen sind künftig nach primären, sekundären und modellierten Daten getrennt auszuweisen.

4. Prüfstatus wird sichtbar. Unternehmen geben an, ob das Scope-3-Inventar vollständig, teilweise oder nicht verifiziert ist.

Der öffentliche Konsultationsentwurf wird für Mitte 2026 erwartet, der finale Standard für Ende 2027. Anwendbar ist noch nichts davon. Wer heute ein Scope-3-Inventar aufbaut, sollte die Datenherkunft trotzdem schon dokumentieren, weil genau das später abgefragt wird.

Situation in Österreich

Österreich hat die CSRD mit dem Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) im Jänner 2026 umgesetzt, später als viele andere Mitgliedstaaten. Nach den Omnibus-Schwellenwerten sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz verpflichtet.

Da die Omnibus-Änderungen am 18. März 2026 in Kraft getreten sind und die Mitgliedstaaten zwölf Monate zur Umsetzung haben, ist eine Anpassung des NaBeG in den kommenden Monaten zu erwarten. Unternehmen im Grenzbereich der Schwellenwerte sollten diesen Schritt beobachten, statt ihre Planung auf den aktuellen Gesetzestext zu fixieren.

Inhaltlich zeigt das zweite ESRS-Berichtsjahr eine erfreuliche Entwicklung. Nach dem EY CSRD Barometer 2026 werden Berichte im Durchschnitt kürzer, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse reifer, und die externe Prüfung entwickelt sich zum Marktstandard. Genau in diese Richtung zielen auch die neuen ESRS.

Was jetzt konkret zu tun ist

Für die nächsten Monate ergibt sich eine überschaubare Reihenfolge:

1. Gap-Analyse gegen die neue Datenpunktliste. Prüfen, welche bisher erhobenen Angaben entfallen und welche Kern-Datenpunkte noch keine belastbare Quelle haben.

2. Scope 3 auf die 95-Prozent-Logik vorbereiten. Kategorien priorisieren, Datenherkunft je Position dokumentieren, Lücken benennen.

3. Lieferantenanfragen neu zuschneiden. E1-8 bleibt anfragbar, der Rest orientiert sich am freiwilligen Standard. Ein klar begrenzter Fragebogen erhöht die Rücklaufquote messbar.

4. Prüfbarkeit von Anfang an mitdenken. Wer Herkunft, Berechnungslogik und Verantwortlichkeit je Kennzahl dokumentiert, spart in der Assurance ein Vielfaches der Zeit.

Die Vereinfachung der ESRS ist eine gute Nachricht. Sie bedeutet aber nicht weniger Arbeit an den Daten, sondern die Chance, diese Arbeit auf die Kennzahlen zu konzentrieren, die tatsächlich Entscheidungen tragen.

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