Das Wichtigste in Kürze

ESMA hat am 13. Oktober 2026 ihre Prüfschwerpunkte veröffentlicht. Für Nachhaltigkeitsberichte des Geschäftsjahrs 2026 heißen sie: Fortschritt bei der Wesentlichkeitsanalyse und verbundene Informationen zwischen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), Maßnahmen (PATs) und Kennzahlen.

Inhaltlich konzentrieren sich die Prüfer auf E1 Klimawandel und S1 Eigene Belegschaft. Beide Themen gelten laut ESMA als am weitesten entwickelt.

Für 2026 dürfen Unternehmen zwischen drei ESRS-Fassungen wählen, müssen aber offenlegen, welche sie verwenden.

Mehrere EFRAG-Fristen laufen jetzt ab: die Datenpunktliste am 23. Oktober, die Konsultation zu ESRS-40a für Nicht-EU-Konzerne am 31. Oktober, die XBRL-Taxonomie am 11. November.

ESMA: zwei Prioritäten für die Berichte 2026

Jedes Jahr legt die ESMA gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden fest, worauf sie bei den Jahresfinanzberichten börsennotierter Unternehmen besonders achtet. In Österreich ist das die FMA. Die Prioritäten wirken aber weit über den Kreis der Emittenten hinaus, weil Prüfer und Berater sich daran orientieren.

Die erste Priorität ist die Wesentlichkeitsanalyse. Sie bleibt das Fundament des Berichts. ESMA erwartet, dass Unternehmen nachvollziehbar erklären, welche Schwellenwerte sie verwenden, besonders wenn für Auswirkungen und für finanzielle Risiken unterschiedliche Schwellen gelten. Ebenso soll klar werden, wie weit die Analyse in die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette reicht. Die Kategorie "unternehmensspezifisch" soll nur dann genutzt werden, wenn kein ESRS-Thema passt.

Die zweite Priorität ist Konnektivität. Wer mehrere wesentliche Risiken bei der eigenen Belegschaft identifiziert, soll zeigen, welche Richtlinie welches Risiko abdeckt. Wer ein Risiko in der Lieferkette erkennt, aber nur Maßnahmen für den eigenen Betrieb hat, soll das offen sagen. Bei Klimazielen erinnert ESMA daran, dass die Angabe, ob ein Reduktionsziel wissenschaftsbasiert ist, sauber begründet sein muss.

Drei ESRS-Fassungen, eine Pflicht zur Offenlegung

Die vereinfachten ESRS sind im September im Amtsblatt erschienen und gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab 1. Jänner 2027. Die Kommission spricht von über 60 Prozent weniger verpflichtenden Datenpunkten. Für das Geschäftsjahr 2026 lässt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 drei Wege offen: die ursprünglichen ESRS in der Quick-Fix-Fassung, die neuen vereinfachten ESRS oder die alten ESRS mit ausgewählten Erleichterungen aus den neuen.

Diese Wahlfreiheit ist praktisch, schafft aber eine neue Pflicht. ESMA verlangt, dass im Bericht klar steht, welche Fassung verwendet wurde. Wer wechselt, soll außerdem zeigen, welche Angaben dadurch nicht mehr mit dem Vorjahr vergleichbar sind.

Für Zulieferer wichtig: Ab 2027 greift eine Obergrenze dafür, welche Nachhaltigkeitsdaten große berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Lieferanten mit bis zu 1.000 Beschäftigten verlangen dürfen. Seit 24. September steht dafür der freiwillige Standard VESRS zur Verfügung, an dem sich solche Anfragen orientieren sollen.

EFRAG-Fristen bis November und ein Signal aus Spanien

EFRAG arbeitet parallel an der technischen Umsetzung. Die Prüfung der Datenpunktliste auf grobe Fehler endet am 23. Oktober. Die Konsultation zur XBRL-Taxonomie für die neuen ESRS läuft bis 11. November, die finale Fassung soll noch im November an ESMA und Kommission gehen. Damit wird digitale Berichterstattung im ESEF-Format greifbar.

Die Konsultation zu ESRS-40a schließt am 31. Oktober. Dieser Standard regelt die Berichte von Konzernen ohne EU-Sitz mit erheblicher Tätigkeit in der EU. Erste Berichte sind für das Geschäftsjahr 2028 vorgesehen.

Ein Signal kommt aus Spanien: Die Börsenaufsicht CNMV hat am 20. Oktober börsennotierten Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten empfohlen, ihre Berichte für 2026 schon nach CSRD und ESRS zu erstellen, obwohl Spanien die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat. Österreich ist mit dem NaBeG, seit Februar im Bundesgesetzblatt, hier weiter. Die Botschaft gilt trotzdem europaweit: Die ESRS werden zum gemeinsamen Maßstab, auch dort, wo das Gesetz noch nachzieht.

Was jetzt sinnvoll ist

1. Fassung jetzt festlegen. Entscheiden Sie bis Jahresende, nach welcher ESRS-Fassung Sie für 2026 berichten, und dokumentieren Sie die Begründung. Wer schon berichtet, prüft, ob der Umstieg auf die vereinfachten ESRS bereits für 2026 Aufwand spart.

2. E1 und S1 als Kette prüfen. Legen Sie für Klima und Belegschaft eine einfache Tabelle an: Jedes wesentliche Risiko bekommt eine Richtlinie, eine Maßnahme und eine Kennzahl. Lücken werden so sofort sichtbar.

3. Schwellenwerte offenlegen. Halten Sie fest, ab welchem Wert ein Thema wesentlich ist und wie tief die Analyse in die Lieferkette reicht.

4. Als Zulieferer die Obergrenze kennen. Wenn Kunden umfangreiche Fragebögen schicken, prüfen Sie, ob die Anfrage ab 2027 noch gedeckt ist. Ein sauberer Datensatz nach dem freiwilligen Standard beantwortet die meisten Anfragen auf einmal.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ESG-Daten so aufzubauen, dass Bericht, Prüfung und Kundenanfragen aus derselben Quelle bedient werden.

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