Musterpässe auf der sustainista DPP-Plattform: Was ein prüfbarer Produktpass zeigt
Wie sieht ein Produktpass konkret aus, und woran erkennt man, dass er stimmt? Folien beantworten diese Frage schlecht. Deshalb stehen auf der sustainista DPP-Plattform öffentliche Musterpässe aus vier Produktkategorien: Traktionsbatterie, Gewerbespeicher, E-Bike-Akku und ein Möbelstück. Hersteller, Modelle und Messwerte sind Demonstrationsdaten. Signatur, Versionskette und Prüfroute sind echt. Wir rechnen mit tausenden veröffentlichten Pässen in 2027.

Inhaltsverzeichnis
Warum Musterpässe
Ab 18. Februar 2027 brauchen LMT-Batterien (etwa E-Bike-Akkus), Traktionsbatterien und Industriebatterien über 2 kWh beim Inverkehrbringen einen digitalen Batteriepass nach Art. 77 der Batterieverordnung (Quelle S04). Für weitere Produktgruppen entstehen Passpflichten über eigene Rechtsakte der Ökodesign-Verordnung; einen allgemeinen DPP-Stichtag gibt es nicht.
In Gesprächen mit Herstellern und Händlern kommt fast immer dieselbe Frage: Was genau steht in so einem Pass, und wer darf was sehen? Ein Musterpass beantwortet das mit einem echten Artefakt statt mit einer Beschreibung. Sie können ihn öffnen, den QR-Pfad verfolgen und die Prüfung selbst auslösen.
Vier Kategorien, vier Zuschnitte
Traktionsbatterie (78 kWh, NMC 622): ein vollständiger, aktiver Pass mit der längsten Versionskette. Jede Änderung hat einen Grund, jede Version eine Prüfsumme, die auf die vorige zeigt. Auch dokumentierte Korrekturen stehen darin, denn sie gehören zum Nachweis.
Gewerbespeicher (250 kWh, LFP): andere Pflichtliste, andere Werte: Rundlaufwirkungsgrad, Standby-Verluste, Netzanschlussparameter. Weil die LFP-Chemie ohne Kobalt und Nickel auskommt, entfällt die Sorgfaltspflicht zu diesen Rohstoffen.
E-Bike-Akku (630 Wh): hier fehlt die CO₂-Gruppe, weil die Pflicht für diese Kategorie erst am 18. August 2028 beginnt. Dafür trägt der Pass die Bestätigung nach Art. 11, dass der Akku entnehmbar und austauschbar ist.
Bücherregal (Ökodesign-Verordnung): kein Batteriepass, sondern ein anderes Regelwerk mit eigenem Feldkatalog, von Reparierbarkeit bis zu besorgniserregenden Stoffen. Für Möbel ist der Delegierte Rechtsakt noch nicht erlassen; dieser Pass geht freiwillig über heutige Pflichten hinaus.
Die Lehre daraus: Ein Produktpass ist kein Formular, das für alle Produkte gleich aussieht. Dieselbe Engine erzeugt je Kategorie einen anderen Zuschnitt, und die Fristen stehen im Feldkatalog statt in einer Fußnote.
Wer sieht was
Die Batterieverordnung unterscheidet, wer welche Angaben sehen darf. Die Plattform bildet das in vier Offenlegungsstufen ab: öffentlich für jede und jeden, berechtigtes Interesse für Reparaturbetriebe, Recycler und Zweitnutzer, Behörden für Marktüberwachung und notifizierte Stellen sowie einzelnes Stück für Angaben zu genau einer Einheit.
Fünf Rollen greifen darauf zu: Öffentlichkeit, Reparaturbetrieb, Recycler, Marktüberwachung und Wirtschaftsakteur. Im interaktiven Explorer auf der Startseite sehen Sie je Musterpass, wie viele Felder eine Rolle tatsächlich sieht. Die Zahlen kommen live aus dem Feldkatalog der Plattform.
Selbst nachprüfen
Jeder veröffentlichte Pass ist signiert, und jede Version trägt eine SHA-256-Prüfsumme ihres Datenstands. Über eine öffentliche Prüfroute lässt sich ohne Zugang zu unseren Systemen abfragen, ob Signatur und Prüfsumme gültig sind, welche Version aktiv ist und welche Veröffentlichungsprüfungen bestanden wurden: alle Pflichtgruppen befüllt, gültiges GLN-Format, intakte Prüfsummenkette und keine Platzhalterwerte.
Das ist der Unterschied zu einem PDF mit Logo. Eine Behauptung über Vollständigkeit lässt sich widerlegen; eine Prüfroute, die jede und jeder selbst aufrufen kann, ist ein Nachweis. Ein standardkonformes Format bestätigt dabei nicht automatisch die Richtigkeit der Inhalte: Messquelle und Methode bleiben eigene Fragen (Trend T07).
Was noch offen ist
Zur ehrlichen Einordnung gehört, was noch nicht geht. Das zentrale Register der Kommission nach Art. 77 ist noch nicht in Betrieb; die Plattform führt den Registerstatus deshalb als ausstehend, statt einen Eintrag vorzutäuschen. Die Auflösung über GS1 Digital Link ist gebaut, braucht für echte Produkte aber eine GTIN aus einer GS1-Mitgliedschaft des Herstellers (Quelle S16). Und die Musterpässe sind Stückpässe; ein Chargenpass ist technisch vorgesehen, aber noch nicht als Beispiel veröffentlicht.
Genau diese Punkte stehen auch im Sustainista Trendradar: dauerhafte Produkt-IDs (T05) sind heute nutzbar, DPP-Schema und Register (T06) und der Batterielebenszyklus (T13) liegen im Ring ab 2027.
Was das für Ihr Produkt heißt
Die Musterpässe sind der Anfang. Wir rechnen mit tausenden veröffentlichten Pässen in 2027. Damit das trägt, beginnen Sie bei der Identität: Auf welcher Ebene hängt Ihr Pass (Modell, Charge oder Einzelstück), und welche Kennung trägt der QR-Code? Danach folgen das Datenprofil Ihrer Kategorie und die Zugriffsrollen. Erst dann lohnen Partneraustausch und Zustandsdaten.
Für Batterien unterstützt Battery Passport Light den Weg zum ersten Pass. Für andere Produkte zeigt der Digitale Produktpass, wie wir vorgehen. Wiener Betriebe können sich zudem für den Call for Projects bewerben.
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Quellen
Häufige Fragen zu Digitaler Produktpass
Nein. Hersteller, Modelle und Messwerte sind Demonstrationsdaten. Signatur, Prüfsummen, Versionskette und Prüfroute funktionieren dagegen genauso wie bei einem echten Pass.
Ab 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Traktionsbatterien und Industriebatterien über 2 kWh beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme. Die allgemeine QR-Kennzeichnung ist davon zu unterscheiden.
Nicht zwingend für jeden Pass, aber für die Auflösung über GS1 Digital Link braucht ein Produkt eine GTIN, und dafür ist ein Unternehmenspräfix aus einer GS1-Mitgliedschaft nötig.